




Sie haben eine Beteiligung geerbt. Im Folgenden erhalten Sie Informationen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, um die Beteiligung auf Sie übertragen zu können.
Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen als Erben bzw. von den Erben:
Sollte ein Testamentsvollstrecker bestellt sein, benötigen wir zusätzlich von Ihnen:
In bestimmten Fällen ist eine Aufteilung der Beteiligung gemäß dem Erbschein oder dem Testament aufgrund der Regelungen in den verschiedenen Gesellschaftsverträgen nicht möglich. Wir werden Sie dann selbstverständlich informieren.
Über die nachfolgenden Links erhalten Sie Informationen zur Erbschaftsteuer im In- und Ausland.
Regelung in Deutschland
Regelung im Ausland
Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Janina Gerhus, Tel.: 040/32 31 81 – 345 oder Frau Kristin Jakubowski, Tel.: 040/ 32 31 81 – 347 zur Verfügung.
* Grundsätzlich gilt, jede öffentliche Stelle darf beglaubigen z. B.: Meldestellen, Ortsämter, Gemeinde-/Stadt- und Kreisverwaltungen, Gerichte, Notare.