Erbschaften

Sie haben eine Beteiligung geerbt. Im Folgenden erhalten Sie Informationen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, um die Beteiligung auf Sie übertragen zu können.

  • Ausfertigung des Erbscheins oder
  • beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll

Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen als Erben bzw. von den Erben:

  • beglaubigte Ausweiskopie* oder nutzen Sie das Postident-Verfahren für die notwendige Identitätsprüfung (die Unterlagen stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung)
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • aktuelle Bankverbindung
  • Wohnsitzfinanzamt/Steuernummer und Identifikationsnummer

Sollte ein Testamentsvollstrecker bestellt sein, benötigen wir zusätzlich von Ihnen:

  • Testamentsvollstreckerzeugnis im Original
  • beglaubigte Ausweiskopie des Testamentsvollstreckers
  • eine Weisung auf wen die Beteiligung übertragen werden soll

In bestimmten Fällen ist eine Aufteilung der Beteiligung gemäß dem Erbschein oder dem Testament aufgrund der Regelungen in den verschiedenen Gesellschaftsverträgen nicht möglich. Wir werden Sie dann selbstverständlich informieren.

Über die nachfolgenden Links erhalten Sie Informationen zur Erbschaftsteuer im In- und Ausland.

Regelung in Deutschland
Regelung im Ausland

Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Janina Gerhus, Tel.: 040/32 31 81 – 345 oder Frau Kristin Jakubowski, Tel.: 040/ 32 31 81 – 347 zur Verfügung.

* Grundsätzlich gilt, jede öffentliche Stelle darf beglaubigen z. B.: Meldestellen, Ortsämter, Gemeinde-/Stadt- und Kreisverwaltungen, Gerichte, Notare.