




Ja, Sie können Ihre persönlichen Sonderbetriebsausgaben geltend machen. Dazu senden Sie uns einfach zu Beginn des Folgejahres (bei Holland-Fonds bitte bis Ende Februar) formlos Ihre Belege in Kopie. Wir reichen diese Belege für Sie beim zuständigen Betriebsfinanzamt ein. Bitte beachten Sie, dass nur Aufwendungen mit Originalnachweis anerkannt werden. Pauschale Aufwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Das von Ihnen eingezahlte Agio wird bei der Erstellung der Steuererklärung der Fondsgesellschaft berücksichtigt und mindert die steuerlichen Einkünfte, die auf Ihren Fondsanteil entfallen. Es ist daher nicht von Ihnen in der Einkommensteuererklärung anzusetzen.
Wenn Sie bereits vor dem Zugang unserer steuerlichen Mitteilung Ihre Einkommenssteuererklärung fertig stellen möchten, können Sie dies auch unabhängig von unserer Ergebnismitteilung tun. In der Anlage zu unserem Auszahlungsschreiben, das Ihnen i.d.R. gleich zu Anfang des Jahres zugeht, finden Sie eine Anleitung, auf welchem Blatt und in welche Zeile Sie die Eintragung in Ihrer Steuererklärung vornehmen müssen. Die erst später ermittelte Höhe der Einkünfte wird Ihrem Finanzamt automatisch mitgeteilt, Sie brauchen also Ihrem Finanzamt nichts mehr nachzureichen. Gerade wenn Sie auf eine Steuererstattung warten, muss Ihr Finanzamt zeitnah veranlagen und Ihnen ein eventuell sich ergebendes Steuerguthaben erstatten. Die Einkünfte aus der Fondsbeteiligung darf das Finanzamt angemessen schätzen, da diese aber deutlich geringer als die Auszahlungen ausfallen, wird Ihr Finanzamt diese Einkünfte i.d.R. mit 0 ansetzen. Später erhalten Sie von Ihrem Finanzamt automatisch einen geänderten Steuerbescheid, aus dem Sie dann genau erkennen können, wie sich diese Fondsbeteiligung für Sie steuerlich ausgewirkt hat. Unsere Ergebnismitteilung erhalten Sie i.d.R. schon einige Monate vorher zu Ihrer Kontrolle. Außerdem haben Sie so vorab die Möglichkeit, sich die steuerliche Auswirkung von Ihrem Steuerberater berechnen zu lassen.
In Ihrer Einkommensteuererklärung sind nicht die Ihnen ausgezahlten Auszahlungen zu berücksichtigen, sondern die Einkünfte, die - nach Erstellung der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte - durch die Steuerberater der Fondsgesellschaft ermittelt werden. Diese Einkünfte sind bedingt durch die Abschreibung der Fondsimmobilien und des Agios i.d.R. sehr viel niedriger als die Ihnen effektiv ausgezahlten Auszahlungen.
Nein, Nichtveranlagungsbescheinigungen haben keinen Einfluss auf Ihre Einkünfte aus dem Fonds. Haben Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung, werden die steuerlichen Einkünfte zwar an das Wohnsitzfinanzamt gemeldet, dort aber nicht ausgewertet.
In der Regel ja. Da bei einem Verkauf die Vorgaben des Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen sind, wenden Sie sich bitte an unsere Anlegerbetreuung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Der entstehende Veräußerungsgewinn /-verlust wird von uns ermittelt und in der Steuererklärung des Fonds berücksichtigt.
Ganz einfach. Sie erhalten einmal im Jahr von uns eine steuerliche Mitteilung. Die mitgeteilten Einkünfte sollten Sie in Ihrem geänderten Einkommensteuerbescheid wiederfinden. Weiterhin muss in Ihrem geänderten Bescheid der Änderungsgrund angegeben sein.
Wenn Sie am Jahresanfang Ihre Einkommensteuererklärung für das vorangegangene Jahr erstellen, sind die Einkünfte aus Ihrer Fondsbeteiligung noch nicht ermittelt. Sie geben Ihre Erklärung somit ohne die steuerlichen Werte der Beteiligung ab. Sobald ein Steuerbescheid des Fonds erlassen wurde, werden die Einkünfte an Ihr Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Damit dies möglich ist, benötigen wir die Angabe über Ihr Finanzamt und Ihre Steuernummer.
Nein. Auf Zinserträge der Fondsgesellschaft werden die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Zahlung der individuellen Kirchensteuer der Gesellschafter ist nicht möglich. Die Berechnung der Kirchensteuer kann nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Anleger erfolgen.