Sonderwerbungskosten

Sonderbetriebsausgaben / Sonderwerbungskosten / Sonderbetriebseinnahmen 

Sie möchten uns Ihre Aufwendungen für Ihre Fondsbeteiligung mitteilen? Nutzen Sie einfach unser Formular rechts im Downloadbereich.

Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Das von Ihnen eingezahlte Agio wird automatisch in der Steuererklärung der Fondsgesellschaft berücksichtigt und ist somit keine Einnahme.
  • Wenn Sie Aufwendungen angeben, müssen Kopien der Originalbelege beigefügt werden. Pauschale Kosten werden nicht anerkannt.
  • Und das wichtigste zum Schluss: Erhaltene Provisionsnachlässe und Agiorückerstattungen sind steuerpflichtig und müssen als Sonderbetriebseinnahmen in der Steuererklärung der Fondsgesellschaft berücksichtigt werden. Auszahlungen sind steuerneutral und keine Sonderbetriebseinnahmen! Bitte melden Sie uns Ihrer Sonderbetriebseinnahmen.

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