Sonderwerbungskosten
Sonderbetriebsausgaben / Sonderwerbungskosten / Sonderbetriebseinnahmen
Sie möchten uns Ihre Aufwendungen für Ihre Fondsbeteiligung mitteilen? Nutzen Sie einfach unser Formular rechts im Downloadbereich.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Das von Ihnen eingezahlte Agio wird automatisch in der Steuererklärung der Fondsgesellschaft berücksichtigt und ist somit keine Einnahme.
- Wenn Sie Aufwendungen angeben, müssen Kopien der Originalbelege beigefügt werden. Pauschale Kosten werden nicht anerkannt.
- Und das wichtigste zum Schluss: Erhaltene Provisionsnachlässe und Agiorückerstattungen sind steuerpflichtig und müssen als Sonderbetriebseinnahmen in der Steuererklärung der Fondsgesellschaft berücksichtigt werden. Auszahlungen sind steuerneutral und keine Sonderbetriebseinnahmen! Bitte melden Sie uns Ihrer Sonderbetriebseinnahmen.